Drückjagd ... aber sicher!

Das oberste Gebot bei Drückjagden lautet: Sicherheit! Das dürfen Veranstalter von Jagden bei der Organisation nie aus dem Auge verlieren. Unterstützung bietet das Informationspaket der Jägervereinigung Münsingen mit den aktuellen Genehmigungen und weiteren nützlichen Unterlagen.

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Die Jägervereinigung Münsingen unterstützt Organisatoren von Bewegungsjagden


Revierübergreifende Drückjagden mit brauchbaren Hunden sind ein wichtiger Baustein bei der effizienten Bejagung von Schwarzwild. Sind Sauen als Standwild im Revier kann langfristig auf den Tag der Jagd hin gearbeitet werden. Aber auch kurzfristig angesetzte Drückjagden können sehr erfolgreich sein, wenn Schwarzwild im Neuschnee ins Revier wechselt und bestätigt werden kann.

Auch in Zeiten von rückläufiger Schwarzwildstrecken ist die Reduktion der Schwarzwildbestände im Zeichen der näher rückenden afrikanischen Schweinepest (ASP) unerlässlich. Mit den nachfolgenden Hinweisen, Unterlagen und Genehmigungen möchte die Jägervereinigung Münsingen alle Organisatoren von Bewegungsjagden unterstützen:

 


Empfehlungen des Landesjagdverbands zur Bewegungsjagd


Die "Empfehlungen..." sind ein Nachschlagewerk für die jagdliche Praxis, das wesentliche Elemente für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bewegungsjagden darstellt. Sie wurden von einer Arbeitsgruppe aus erfahrenen Jagdpraktikern erarbeitet.

Neben hinlänglich bekannten Themen (z.B. Aufgaben der Jagdleitung) werden in den Empfehlungen besonders aktuelle Entwicklungen (z.B. Wildbrethygiene, Waffenrecht) berücksichtigt und aufgenommen. Daneben wurde die bisherige und gängige Praxis bei Bewegungsjagden einer kritischen und ergebnisoffenen Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind in den LJV-Positionen festgehalten worden.

 


Ausnahmegenehmigung für Drückjagden an Sonn- und Feiertagen (steht noch aus)


Auch für das aktuelle Jagdjahr haben die Jägerinnen und Jäger im Landkreis Reutlingen wieder eine Befreiung vom Verbot der Durchführung von Treib- bzw. Drückjagden auf Schwarzwild an Sonn- und Feiertagen erhalten. Eine Treibjagd nach §8 Abs. (3) JWMG und §6 Abs. (2) FTG ist eine Jagd bei der mehr als 15 Personen als Treiberinnen und Treiber oder als Schützinnen und Schützen teilnehmen.

Die Genehmigung gilt nur, wenn Schwarzwild bestätigt ist, also z.B. in wildschadensgefährdeten Feldflächen oder wenn Sauen im Schnee gekreist sind. Die Durchführung langfristig geplanter, großer Jagden an Sonn- und Feiertagen ist nach wie vor untersagt.

Für Drückjagden, die im Rahmen der Genehmigung durchgeführt wurden, muss eine Meldung an den Kreisjägermeister erfolgen. Nachfolgend können Sie die Genehmigung und das Meldeformular herunterladen.

 

 


Beschilderung von Straßenabschnitten im Bereich von Jagden


Organisatoren von Jagden müssen im Hinblick auf nahe liegende Straßen alles Zumutbare unternehmen, um das Risiko von Wildunfällen während Bewegungsjagden zu minimieren. Weitere Informationen zu diesem Thema liefert der LJV mit seinen Hinweisen zur Verkehrssicherheit.

Rechtssicherheit bei der Beschilderung von Strassen bei Bewegungsjagden bietet die sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung. Im Rahmen der Anordnung dürfen Schilder an öffentlichen Straßen mit Warnhinweisen und Tempolimits aufgestellt werden. Dies dient nicht nur der rechtlichen Absicherung des Jagdleiters sondern insbesondere der Vermeidung von Unfällen. Zu beachten ist, dass die Schilder von einer Person aufgestellt werden müssen, die im Besitz eines entsprechenden Sachkundenachweises ist.

Die Genehmigung des Landkreises Reutlingen betrifft im Regelfall längerfristig organisierte Jagden, gilt aber auch bei ganz kurzfristigen Jagden, die innert Stunden angesetzt und abgehalten werden.

Nachfolgend können Sie die verkehrsrechtliche Anordnung herunterladen. Bitte beachten Sie das Beiblatt zur ordnungsgemäßen Beschilderung sowie die Vorschriften zur Meldung der Beschilderung beim Ordnungsamt bzw. bei der Polizei.

Die Jägervereinigung Münsingen bewahrt an drei Stellen insgesamt fünf Schildersätze zur Beschilderung von Straßenabschnitten entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung auf. Die Reservierung und Ausleihe wird zentral von Steffen Gaiser (siehe Vorstandschaft & Obleute, ganz unten) verwaltet, um die Schilder bestmöglich nutzen zu können. Weitere Informationen sind dem Leitfaden zu den Schildersätzen der Jägervereinigung zu entnehmen, die Sie nachfolgend herunterladen können.

 


Standplätze bei Bewegungsjagden


Nachfolgenden kann ein Artikel zur Thematik "Standplätze" bei Bewegungsjagden, sowie die Standkarte des DJV heruntergeladen werden.