Beschilderung
Die Jägervereinigung Münsingen besitzt Verkehrsschildersätze zur Beschilderung von bis zu fünf Straßenabschnitten.
Damit Straßenabschnitte beschildert werden dürfen muss eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegen, die jährlich aufs Neue beantragt wird. Die verkehrsrechtliche Anordnung beschreibt außerdem, wie die Beschilderung zu erfolgen hat.
Die aktuellen Informationen für das jeweils laufende Jahr werden während der Hauptjagdsaison in einem eigenen Artikel in der Rubrik Regionales für das jeweils laufende Jahr zusammengefasst.
Stöberhundgruppen
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